SMV

Die Schülermitverantwortung


SMV 2008-2009

 

 

 

                    1. Schülersprecherin:        Katharina Beeke (10c)

                    2. Schülersprecherin:        Laura Schraufstetter (10d)

                    3. Schülersprecher:           Lorenz Hochholzer (7f)

 

 

 

 Verbindungslehrer:

    für die Unter-/Mittelstufe: OStRin Siegert (Sprechstunde: Mo 10.25-11.10h)

    für die Oberstufe:            StR Reb (Sprechstunde: Fr 10.25-11.10h)

 

 

Die Schülermitverwaltung (SMV) setzt sich aus den Schülersprechern und den Referenten der Bereiche Sport und Kultur zusammen. Die SMV ist für Fragen, welche die Schülerschaft und die Schule betreffen, zuständig.

 

Schülersprecher:

Der Schülersprecher ist der Vorsitzende der SMV. Er vertritt die Schüler gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium, dem Elternbeirat und dem Schulvereinsvorstand.

 

Sport-/Kulturreferenten:

Die Referenten sind Mitarbeiter der SMV, die sich speziell für ihre jeweiligen Bereiche einsetzen.

Franziska Schimmer und Sebastian Finger
(beide Q11)      
Miriam Vetter und Susanne Heigl
(beide 10a)

 

                                                                                                                                                     

Die SMV gibt den Schülern die Möglichkeit,

• durch selbstgewählte oder übertragene Aufgaben eigene Verantwortung zu übernehmen

• am Schulleben und der Gestaltung der schulischen Arbeit mitzuwirken

• die Zusammenarbeit zwischen Schülern und Lehrern zu fördern

• für Anliegen einzelner Schüler ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen

 

Rechte der SMV:

• Sie hat das Recht, in allen die Schülerschaft betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert zu werden.

• Wegen der Tätigkeit in der Schülervertretung darf kein Schüler bevorzugt oder benachteiligt werden.

• Die SMV-Versammlung kann besondere Ausschüsse für aktuelle Fragen der Schülermitverantwortung bilden.

• Die Mitglieder der SMV können einmal im Jahr an einem Tag vom Unterricht beurlaubt werden, um zu einer Arbeitstagung zusammenzukommen. Die SMV-Versammlung hat das Recht sich regelmäßig zu treffen und dafür feste Termine festzulegen.

• Die SMV-Versammlung kann den Schülersprecher beauftragen, eine Schülerversammlung einzuberufen, wenn mindestens zwei Drittel der SMV-Versammlung dafür stimmen.