Latinum
Ergänzungsprüfung Latein
Latinum Frühjahr 2012
zum Ende des Wintersemesters
am Gabrieli-Gymnasium Eichstätt
Termine
Anmeldung (im Sekretariat des GG):
Freitag, 13. Januar 2012, 13.00 Uhr
Schriftliche Prüfung
Montag, 13. Februar 2012, 9.00 - 12.00 Uhr
Mündliche Prüfung
Mittwoch, 15. Februar 2012
(abhängig von den Anmeldungen ggf. auch folgende Tage)
Der genaue Plan für die mündlichen Prüfungen wird am GG am Tag der schriftlichen Prüfung bekannt gegeben.
Weitere Hinweise
Anforderungen für das sog. kleine Latinum (gesicherte Lateinkenntnisse)
Fähigkeit, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich einfacherer Prosatextstellen in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen (entsprechende antike, mittelalterliche und neuzeitliche Texte, z. B. Nepos, Curtius Rufus, Vulgata).
Die Feststellungsprüfung besteht aus einem schriftlichen (Textumfang ca. 120 lateinische Wörter / Arbeitszeit 120 Minuten) und einem mündlichen (Prüfungsdauer 20 Minuten / Textgrundlage ca. 50 lateinische Wörter / Vorbereitungszeit 30 Minuten) Teil.
Die mündliche Prüfung muss abgelegt werden, es sei denn, die schriftliche Prüfung wurde mit „6" (ungenügend) bewertet.
Die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung zählen bei der Gesamtnotenbildung im Verhältnis 2 : 1; die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote „ausreichend" oder besser lautet.
Anforderungen für das sog. große Latinum
Fähigkeit, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad einer inhaltlich anspruchsvolleren Cicero-Stelle in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen und dieses Verständnis durch eine sachlich richtige und treffende Übersetzung ins Deutsche nachzuweisen. Hierzu werden Sicherheit in Formenlehre und Syntax, ein ausreichender Wortschatz und Grundkenntnisse in der römischen Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.
Die Ergänzungsprüfung besteht aus einem schriftlichen (Textumfang ca. 180 lateinische Wörter / Arbeitszeit 180 Minuten) und einem mündlichen (Prüfungsdauer 20 Minuten / Textgrundlage ca. 50 lateinische Wörter / Vorbereitungszeit 30 Minuten) Teil. Die mündliche Prüfung muss abgelegt werden, es sei denn, die schriftliche wurde mit „6" (ungenügend) bewertet.
Die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung zählen bei der Gesamtnotenbildung im Verhältnis 2 : 1; die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote „ausreichend" oder besser lautet und wenn in beiden Prüfungsteilen jeweils mindestens die Note „mangelhaft" erreicht wurde.
Hilfsmittel. zweisprachiges Wörterbuch (genehmigte Wörterbücher werden im Zulassungsschreiben aufgeführt)
Wiederholen bei Nichtbestehen
Bei der Ergänzungsprüfung („großes Latinum") und der Feststellungsprüfung („kleines Latinum") handelt es sich um zwei unterschiedliche staatliche Prüfungen. Daher kann jede der beiden Prüfungen einmal wiederholt werden. Dies gilt unbeschadet der Teilnahme an akademischen Prüfungen zum „kleinen Latinum".
(Grundlage: Merkblätter für „kleines" und „großes" Latinum, KMS VI.3 - 5 S5510 - 6.89201 vom 16.09.2010 - ohne Gewähr)
(Biederer)
Kontakt:
StD Hössl: hoessl@gabrieli-gymnasium.de (Prüfung)
StD Biederer: biederer@gabrieli-gymnasium.de (Organisation)
(Biederer)